Page 95 - 臺灣原住民族法學期刊第一卷第五期
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德國索本族語言及教育保障之規範模式 21
第 1 項規定:「在索本族定居地,對於薩克森自由邦的機關,以及其在公法上所監督管理的下級機關、
機構和基金會,公民有權利去使用索本族語。他們行使此權利之效果,就如同使用德語的效果一樣。人
民以索本族語陳述的請求,可以從薩克森自由邦的機關,以及其在公法上所監督管理的下級機關、機構
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和基金會,得到以索本族語的回覆與決定。對索本族公民不得發生費用與額外的不利益 。」讓索本族
人在行政機關得以直接使用母語,且行政機關也必須以母語給予答覆。另外在司法機關,目前德國法院
組織法第 184 條:「法庭的語言是德語。索本族人在家鄉的法庭上講索本族語的權利是受到保護
的。」,即讓索本族人能在法庭上使用母語。而在母語環境的塑造方面,第 9 條第 3 項規定:「薩克森
邦致力於確保第 1 項的規定也適用在索本族定居地的聯邦機構和私法設施,特別是運輸和電信、郵局、
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保健和社會服務、文化和教育,均有適用 。」使索本族人能在機關以外也能使用母語,並且在第 10 條
要求機關,以及其在公法上所監督管理的下級機關、機構和基金會,特別是在公共建築、設施、街道、
道路、公共廣場和橋樑的標示,以及一些具有公益性的建築物上,都採用德語和索本族語的雙語標示。
3. 薩克森邦學校法薩 Schulgesetz für den Freistaat Sachsenf
關於學校教育方面,薩克森邦學校法即針對索本族語在學校教育中的地位做規範,薩克森邦學校法
第 2 條第 1 項:「在雙親的期望下,於索本族定居地,應該讓所有的兒童和青少年都有機會學習索本
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語,並以索本語教授各年級的科目 。」此係針對學校之雙語教學模式之規定,讓索本族兒童及青少年
能夠在母語的環境下接受教育。
同條第 2 項規定:「文化部根據法令的規定,對索本族定居地的索本族學校,以及其他學校的工作
kulturellen Reichtums des Landes an. Ihr Gebrauch ist frei. Ihre Anwendung in Wort und Schrift im
öffentlichen Leben und die Ermutigung dazu werden geschützt und gefördert.」。
83 Sächsisches Sorbengesetz §9(Sorbische Sprache vor Behörden und Gerichten):
「(1) Im sorbischen Siedlungsgebiet haben die Bürger das Recht, sich vor Behörden des Freistaates Sachsen
und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
der sorbischen Sprache zu bedienen. Machen sie von diesem Recht Gebrauch, hat dies dieselben Wirkungen,
als würden sie sich der deutschen Sprache bedienen. In sorbischer Sprache vorgetragene Anliegen der
Bürger können von den Behörden des Freistaates Sachsen und der seiner Aufsicht unterstehenden
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in sorbischer Sprache beantwortet und
entschieden werden. Kostenbelastungen oder sonstige Nachteile dürfen den sorbischen Bürgern hieraus
nicht entstehen.」。
84 Sächsisches Sorbengesetz § 9 (Sorbische Sprache vor Behörden und Gerichten):
「(3) Der Freistaat Sachsen setzt sich dafür ein, daß die Festlegungen des Absatzes 1 auch auf Bundesbehörden
und Einrichtungen des Privatrechts, insbesondere des Verkehrs- und Fernmeldewesens, der Post, des
Gesundheits- und Sozialwesens sowie der Kultur und Bildung, die im sorbischen Siedlungsgebiet ansässig
sind, angewandt werden.」。
85 Schulgesetzfür denFreistaat Sachsen§2Sorbische Kulturund Spracheander Schule:
「(1) Im sorbischen Siedlungsgebiet ist allen Kindern und Jugendlichen, deren Eltern es wünschen, die
Möglichkeit zu geben, die sorbische Sprache zu erlernen und in festzulegenden Fächern und Klassenund
Jahrgangsstufen in sorbischer Sprache unterrichtet zu werden.」。
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